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Sachkundenachweis

 

Am 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBI Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle HundehalterInnen. Eine Person, die einen über 12 Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden. Ebenso muss man die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden.

Auszug aus dem Sbg. Landessicherheitsgesetz §21 Abs.1: Die Meldung hat zu enthalten: 1. Name und Anschrift der Hundehalterin bzw. des Hundehalters; 2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes; 3. Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat; 4. die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG).

Sachkundenachweis

 

  • Dauer der Kurseinheit für das Halten von nicht gefährlichen Hunden, 2 Stunden

  • Dauer der Kurseinheit für das Halten von gefährlichen Hunden, mind. 10 Stunden. Preis auf Anfrage!

  • Individuelle Terminvereinbarung

Der Meldung anzuschließen sind:
1. ein Sachkundenachweis und
2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht.

 

Hierfür benötigen Sie unter anderem den Sachkundenachweis, dieser umfasst 2 Stunden theoretische Einschulung. Für HalterInnen von sogenannten "gefährlichen" Hunden ist zusätzlich zum Sachkundenachweis ein Praxisteil im Mindestausmaß von 10 Stunden, der einige fixe definierte Übungen beinhaltet, vorgeschrieben.

 

„Hundeschule Leopolder“ ist eine von der Salzburger Landesregierung anerkannte Hundeausbildungseinrichtung in Salzburg für nicht gefährliche Hunde und „gefährliche“ Hunde gemäß §21 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes.​

 

„Er ist dein Freund, dein Partner, dein Beschützer, dein Hund.
Du bist sein Leben, seine Liebe, sein Anführer.

Er wird bei Dir bleiben, treu und ergeben,

bis zum letzten Schlag seines kleinen Herzens.“

(Antoine de Saint-Exupery)

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